Angebot für unterschiedliche Auftraggeber
Unterschiedliche Auftraggeber wünschen unsere Leistungen mit abweichenden Arbeitsschwerpunkten. Darauf sind wir eingestellt und bieten für:> Versicherer> Vom Schaden betroffene Unternehmen> Versicherungsmakler> Gerichte und Behörden> Banken und Kreditinstitute
Vom Schaden betroffene Unternehmen
Für Ihr vom Schaden betroffenes Unternehmen ermöglicht unsere Einschaltung:
Im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren, zu dessen Einleitung jede der Versicherungsvertrags-
parteien jederzeit gemäß Klausel berechtigt ist, erfolgt eine verbindliche Schadenfeststellung in Form eines außergerichtlichen Schiedsverfahrens.
Unsere Erfahrung sorgt dafür, dass hierbei sachgerechte Ergebnisse erarbeitet werden. Für den Fall einer fehlerhaften oder parteiischen Handhabung von der Gegenseite wird Vorsorge getroffen durch Auswahl ausschließlich qualifizierter Obergutachter.
Das Honorar für unsere Tätigkeit ist in modernen Versicherungsverträgen in der Regel mitversichert. Für das betroffene Unternehmen fallen für die zusätzlichen, der eigenen Entscheidungssicherheit dienenden Fremdarbeiten insofern keine oder zumindest keine nennenswerten Kosten an.
Für den Fall, dass Sachverständigenkosten nicht versichert sind, empfehlen wir gleichwohl die Veranlassung des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens unter folgenden Voraussetzungen: